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Hausrat im Nachlass: Wert ermitteln & Nachlassverzeichnis Schritt für Schritt erstellen
Versicherungswissen

Hausrat im Nachlass: Wert ermitteln & Nachlassverzeichnis Schritt für Schritt erstellen

Eine Wohnung voller Erinnerungen, drei Geschwister, eine Frage, die niemand laut stellen will: Was ist das alles eigentlich wert? Du stehst im Wohnzimmer deiner verstorbenen Mutter, der Schrank ist noch voll, die Uhr tickt weiter - und irgendjemand fragt, ob die Vitrine "nicht bestimmt ein Vermögen" sei. Genau hier beginnt das Thema Hausrat im Nachlass: Du sollst den Wert ermitteln, ein Nachlassverzeichnis erstellen, vielleicht eine Erbschaftsteuererklärung vorbereiten - und das alles in einer Situation, in der niemand Lust auf Tabellenkalkulation hat.

Die gute Nachricht: Das ist machbar. Nicht in fünf Minuten, aber mit einem klaren Plan. Dieser Ratgeber zeigt dir, was rechtlich gilt, wie du realistische Werte ansetzt - und wie du mit einem simplen Foto-Workflow Raum für Raum eine saubere Grundlage schaffst, die dir bei Finanzamt, Pflichtteil und Erbengemeinschaft den Rücken freihält. Wenn du sowieso vor dem Thema Dokumentieren stehst, hilft dir auch die Roadmap zum Hausrat dokumentieren als Struktur.

Geschrieben von

René Corten

Zertifizierter Sachverständiger (DGUSV)

René begutachtet Schadensfälle für große Versicherer - mit DGUSV-Zertifizierung und hunderten Gutachten im Rücken. Was er dabei am häufigsten sieht: fehlende Nachweise. Deshalb hat er Hausratgenie gegründet und schreibt hier, was du wissen solltest, bevor es drauf ankommt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Hausrat gehört grundsätzlich zum Nachlass - bewertet wird der Verkehrswert zum Todestag, nicht der Anschaffungspreis.
  • Leitfrage: Was würde ein fremder Käufer am Todestag dafür zahlen? Bei Standard-Hausrat ist das oft nur Flohmarktniveau.
  • Erbschaftsteuer-Freibetrag Hausrat: 41.000 € (Steuerklasse I), 12.000 € (Steuerklasse II/III) - zusätzlich zum persönlichen Freibetrag.
  • Pflichtteilsberechtigte können ein Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB verlangen - privat oder notariell.
  • Foto-Inventar Raum für Raum mit Zeitwert und Datum = Beweissicherung gegen Streit und fertige Grundlage für alle Formulare.

Gehört Hausrat überhaupt zum Nachlass?

Ja, Hausrat gehört grundsätzlich zum Nachlass und damit zur Erbmasse - vom Sofa über das Geschirr bis zur Bohrmaschine. Ausgenommen sind nur höchstpersönliche oder rein beruflich genutzte Dinge. Bei gesetzlicher Erbfolge steht dem überlebenden Ehegatten zusätzlich der sogenannte Voraus zu (§ 1932 BGB) - vereinfacht: die Haushaltsgegenstände, soweit sie zur Führung eines angemessenen Haushalts gebraucht werden.

Klingt erstmal nach Kleinkram - ist es oft auch. Trotzdem zählt jeder Posten, denn der gesamte Nachlasswert ergibt sich aus Aktiv- minus Passivvermögen. Aktiv heißt: alles, was da ist (Konten, Immobilie, Hausrat). Passiv heißt: Nachlassverbindlichkeiten wie offene Rechnungen, Kredite oder Beerdigungskosten - die mindern den Nachlass. Stell dir den Nachlass wie einen Einkaufswagen vor: oben rein kommt alles Wertvolle, unten zieht ein Loch namens Schulden wieder ab. Erst was übrig bleibt, ist die Basis für Steuer und Pflichtteil.

Ein Detail, das viele überrascht: Was die verstorbene Person selbst für ein Stück hielt - "die Standuhr ist mindestens 5.000 € wert!" - ist rechtlich völlig unbeachtlich. Es zählt nicht die emotionale Preisvorstellung, sondern der nüchterne Markt. Erbschaft ist eben kein Wunschkonzert.

Wie ermittle ich den Wert von Hausrat im Nachlass?

Maßgeblich ist der gemeine Wert - auch Verkehrswert genannt - zum Todestag (§ 2311 BGB), nicht der Neu- oder Anschaffungswert. Die einzige relevante Frage lautet: Was würde ein fremder Käufer am Todestag für diesen Gegenstand bezahlen? Dieser Wiederverkaufswert ist die Grundlage für Pflichtteil und Erbschaftsteuer - und liegt meist deutlich unter dem Kassenbon-Preis.

Der Unterschied zwischen Anschaffungswert und Marktwert ist hier der ganze Knackpunkt. Eine Couch für 3.000 € ist nach acht Jahren Nutzung gebraucht - ein Käufer zahlt dafür vielleicht noch 200 €, wenn überhaupt. Genau diesen Effekt nennt man Zeitwert: der heutige Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Die Mechanik von Zeitwert gegen Neuwert ist ein Thema für sich - wenn du tiefer einsteigen willst, lies den Ratgeber zu Zeitwert vs. Neuwert im Detail. Hier reicht die Faustregel.

Als grobe, nicht-amtliche Orientierung aus der Bewertungspraxis (kein Gesetz, sondern Erfahrungswerte):

  • Möbel & Standard-Hausrat: ca. 25 % Wertverlust schon im ersten Jahr, danach jährlich rund 5 % (hochwertige Stücke) bis 25 % (Massenware). Realistisch landet gebrauchter Standardhausrat oft nur auf Flohmarktniveau.
  • Elektronik & Haushaltsgeräte: verlieren schnell, weil ständig neue Modelle nachrücken - ein fünf Jahre alter Fernseher ist meist ein symbolischer Posten.
  • Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Uhren: hier zählt der tatsächlich erzielbare Wiederverkaufswert. Der kann steigen oder stark schwanken - und ist ohne Fachwissen kaum seriös zu schätzen.

Heißt konkret: Bei der normalen Wohnungseinrichtung darfst du bodenständig schätzen. Bei der Goldkette, dem signierten Druck oder der alten Taschenuhr solltest du genauer hinsehen. Niemand verschenkt gern Geld - aber niemand zahlt auch gern Steuer auf einen Wert, der gar nicht existiert.

Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt."

Was bedeutet der Hausrat für die Erbschaftsteuer?

Für Hausrat gibt es eigene Erbschaftsteuer-Freibeträge nach § 13 ErbStG, zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen. Konkret: Für Personen der Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel) bleibt Hausrat inklusive Wäsche und Kleidung bis 41.000 € steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände zusätzlich bis 12.000 €. Für Steuerklasse II und III gilt für beides zusammen ein Freibetrag von 12.000 €.

Etwas ausführlicher: Andere bewegliche Gegenstände meint zum Beispiel Auto oder Schmuck - in Steuerklasse I also ein separater Topf von 12.000 €. Diese Hausrat-Freibeträge greifen unabhängig davon, ob das Erbe über einen Erbschein oder ein Testament läuft.

Was heißt das in der Praxis? Für die allermeisten Familien bedeutet es schlicht: Der durchschnittliche Wohnungshausrat löst gar keine Erbschaftsteuer aus, weil sein realer Verkehrswert weit unter 41.000 € liegt. Trotzdem will das Finanzamt eine nachvollziehbare Angabe sehen - und genau da wird es ärgerlich, wenn du nichts in der Hand hast. Eine Schätzung ins Blaue ("naja, so 30.000 €?") ist angreifbar; eine dokumentierte Liste mit Fotos und Zeitwerten ist es nicht.

Stell dir den Freibetrag wie einen großzügig bemessenen Rucksack vor: Normaler Hausrat passt locker rein, ohne dass du etwas verzollen musst. Erst wenn richtig wertvolle Dinge dazukommen - eine Kunstsammlung, hochwertiger Schmuck - wird der Rucksack eng. Und dann lohnt es sich umso mehr, jeden Posten sauber und realistisch zu beziffern, statt pauschal zu raten. Steuerlich gilt eben: Wer dokumentiert, diskutiert nicht.

Nachlassverzeichnis erstellen: Was muss rein?

Ein Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB ist die geordnete Aufstellung des gesamten Nachlasses zum Todestag - mit allem, was Wert hat, und allem, was an Schulden drückt. Pflichtteilsberechtigte können vom Erben Auskunft über den Nachlassbestand und auf Wunsch ein notarielles Verzeichnis verlangen. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Erbschein, den das Nachlassgericht ausstellt.

Pflichtteilsberechtigt sind Personen, die enterbt wurden oder zu wenig erhalten - etwa Kinder oder der Ehegatte. Sie haben keinen Anspruch auf einzelne Gegenstände, wohl aber auf vollständige und nachvollziehbare Auskunft über den Bestand.

Was gehört hinein? Der gesamte Aktiv- und Passivnachlass: Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge - und eben der vollständige Hausrat - auf der einen Seite; Verbindlichkeiten, offene Rechnungen, Bestattungskosten auf der anderen. Maßgeblich ist immer der Stand zum Todestag.

Ein Nachlassverzeichnis muss grundsätzlich alle Vermögenswerte und alle Verbindlichkeiten des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls, also den gesamten Aktiv- und Passivnachlass geordnet darstellen."

Bei der Form hast du zwei Wege. Ein privates Verzeichnis erstellt der Erbe selbst - günstig und schnell. Ein notarielles Verzeichnis nimmt ein Notar auf; es bietet höhere Gewähr, weil eine neutrale Instanz prüft, und ist bei Streit oder Misstrauen oft der ruhigere Weg. Der oder die Pflichtteilsberechtigte darf bei der Aufnahme hinzugezogen werden und kann Wertermittlung verlangen. Ein angenehmes Detail: Die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 Abs. 2 BGB), nicht der Erbe aus eigener Tasche.

Feste Gesetzesfristen gibt es nicht, aber als grobe Erwartung gelten in der Praxis rund 6 Wochen für ein privates und etwa 3 bis 4 Monate für ein notarielles Verzeichnis. Klingt nach viel Zeit - bis du merkst, dass die Wohnung zwischendurch geräumt werden muss und die Hälfte der Gegenstände schon weg ist, bevor irgendjemand sie erfasst hat. Genau deshalb gilt: zuerst dokumentieren, dann räumen.

Foto-Inventar Raum für Raum: der praktische Workflow

Jetzt zum Teil, den dir kein Gesetzestext erklärt - wie du das praktisch durchziehst, ohne nach Schrank Nummer drei aufzugeben. Das Geheimnis ist Struktur statt Heldentum: Du arbeitest Raum für Raum, nicht Kategorie für Kategorie. Ein Raum, ein Durchgang, fertig - dann der nächste. So wie beim Umzug: niemand packt "alle Bücher der Wohnung" auf einmal, sondern Zimmer für Zimmer.

Für jeden relevanten Gegenstand erfasst du vier Dinge:

  1. Ein Foto - bei Wertvollem zusätzlich Detailaufnahmen von Signatur, Stempel, Seriennummer oder Punze.
  2. Die Kategorie - Möbel, Elektronik, Schmuck, Kunst, Hausgeräte. Das hilft später beim Sortieren fürs Verzeichnis.
  3. Beleg oder Datum, soweit vorhanden - Kaufquittung, Garantiekarte, ungefähres Anschaffungsjahr.
  4. Der geschätzte Zeitwert zum Todestag - realistisch, also Wiederverkaufswert, nicht Wunschpreis.

Was du dabei nicht brauchst: jede Gabel einzeln. Geschirr, Besteck und Alltagskram darfst du als Sammelposten zusammenfassen ("Küchenausstattung, gebraucht"). Einzeln dokumentierst du, was Wert hat oder worüber sich später jemand streiten könnte - und das sind erfahrungsgemäß genau die Stücke mit Geschichte.

Hier wird ein Foto-basiertes Inventar zum echten Zeitsparer. Eine digitale Inventar-App wie Hausratgenie lässt dich pro Gegenstand ein Foto aufnehmen, automatisch kategorisieren, einem Raum zuordnen und einen Wert hinterlegen - am Ende ziehst du einen PDF-Export. Dieses PDF ist faktisch ein vorstrukturierter Hausrat-Teil deines Nachlassverzeichnisses: geordnet, mit Bildern, mit Werten, mit Datum. Statt Zettelwirtschaft hast du eine Datei, die du dem Notar, dem Finanzamt oder den Miterben einfach hinlegen kannst. Wer wertvollere Stücke dabei hat, findet im Ratgeber zu Designermöbeln und Vintage und zum Wertnachweis bei Sammlungen zusätzliche Hinweise zur sauberen Dokumentation.

Ein praktischer Nebeneffekt: Fotos mit Aufnahmedatum sind ein Nachweis. Mehr dazu, warum Bilder als Beleg so stark sind, liest du im Ratgeber zu Fotos als Schadensnachweis - das Prinzip gilt im Erbfall genauso. Kurz: Ein Foto sagt mehr als drei Streitgespräche.

PraxiserfahrungWohnungsauflösung der Eltern, Erbengemeinschaft mit pflichtteilsberechtigtem Miterben

Ohne Dokumentation: Drei Geschwister räumen am Wochenende die Wohnung der Eltern. Möbel werden verschenkt, der Sperrmüll holt den Rest, eine Vase nimmt jemand "kurz mit". Sechs Wochen später verlangt das pflichtteilsberechtigte vierte Kind ein Nachlassverzeichnis. Niemand kann sagen, was da war oder was es wert war. Es folgen Vorwürfe, ein notarielles Verzeichnis, ein teures Gutachten - und ein Familienzerwürfnis, das länger hält als jede Erbschaft.

Mit Dokumentation: Vor dem Räumen geht eine Person mit dem Handy einmal durch jeden Raum und erfasst jeden relevanten Gegenstand per Foto, Kategorie und geschätztem Zeitwert. Beim ersten Konflikt liegt ein zeitgestempeltes PDF auf dem Tisch. Diskussion beendet, bevor sie eskaliert. Die Vase taucht im Verzeichnis auf - und damit auch im Gespräch.

Erbengemeinschaft & Sachverständiger: wann wird's ernst?

Wenn mehrere erben, entsteht eine Erbengemeinschaft - und die hat eine unangenehme Eigenschaft: Eine Verteilung des Hausrats in Natur (also: wer bekommt welches Möbelstück) braucht Einstimmigkeit. Ein einziger Widerspruch blockiert die Aufteilung. Warum eskaliert ausgerechnet der Kleinkram so oft? Weil es selten ums Geld geht, sondern um die Standuhr, an der ein Kindheitsgefühl hängt.

Genau hier zahlt sich frühe Beweissicherung aus. Eine Bestandsliste mit Fotos, Belegen und Werten - erstellt, bevor irgendetwas die Wohnung verlässt - nimmt dem Streit die Grundlage. Niemand kann behaupten, ein Stück sei "nie da gewesen" oder "wertlos", wenn ein datiertes Foto das Gegenteil zeigt. Ein Foto-Inventar wirkt hier wie ein neutraler Schiedsrichter, der nicht müde wird und keine Lieblinge hat.

Und wann brauchst du einen Sachverständigen mit Wertgutachten? Immer dann, wenn es um Kunst, Antiquitäten, Schmuck oder hochwertige Uhren geht, wenn ein Pflichtteil im Spiel ist oder wenn die Erben sich nicht einig werden. Soll das Gutachten gerichtsfest sein, nimmst du einen öffentlich bestellten und vereidigten IHK-Sachverständigen. Zur Kostenorientierung: nach JVEG rund 85 € pro Stunde, freie Gutachter teils um 130 € pro Stunde plus Anfahrt. Für die Wohnzimmercouch lohnt sich das nicht - für das Gemälde mit unklarer Herkunft schon.

Ein offenes Wort zum Schluss dieses Abschnitts: Erbrecht und Steuerrecht sind verzwickt. Dieser Ratgeber gibt dir Orientierung und einen funktionierenden Workflow - bei größeren Vermögen, Pflichtteilsstreit oder Unsicherheit ist der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht, Notar oder Steuerberater gut investierte Zeit. Du musst nicht alles allein lösen. Aber du kannst vorbereitet ins Gespräch gehen.

Mach den ersten Schritt: Hausrat per Foto erfassen

Geh einmal mit dem Handy durch jeden Raum und erfasse jeden Gegenstand mit Foto, Kategorie und Zeitwert. Am Ende hältst du einen strukturierten PDF-Export in der Hand - die fertige Grundlage für Nachlassverzeichnis, Erbschaftsteuererklärung und eine streitfreie Erbengemeinschaft.

Hausrat per Foto erfassen

Häufige Fragen