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Einbauküche und Hausratversicherung: Was zahlt welche Versicherung?
Versicherungswissen

Einbauküche und Hausratversicherung: Was zahlt welche Versicherung?

Stell dir vor: Sonntagmorgen, du stehst in deiner frisch eingebauten Küche und bewunderst die neue Arbeitsplatte. 10.000 Euro hat der Spaß gekostet. Dann tropft es. Erst leise, dann lauter. Der Schlauch der Spülmaschine hat sich verabschiedet - und mit ihm dein Küchenboden, die Unterschränke und dein gutes Gefühl. Jetzt die Frage, die alles entscheidet: Zahlt die Hausratversicherung?

Die Antwort ist meistens ja. Aber eben nur meistens. Und genau in diesem "meistens" steckt der Teufel. Schauen wir uns an, wann deine Einbauküche zum Hausrat zählt, wann nicht - und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest, damit du im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzenbleibst. Falls du deinen gesamten Hausrat im Blick behalten willst, hilft dir eine Hausrat-Inventarliste dabei.

Geschrieben von

René Corten

Zertifizierter Sachverständiger (DGUSV)

René begutachtet Schadensfälle für große Versicherer - mit DGUSV-Zertifizierung und hunderten Gutachten im Rücken. Was er dabei am häufigsten sieht: fehlende Nachweise. Deshalb hat er Hausratgenie gegründet und schreibt hier, was du wissen solltest, bevor es drauf ankommt.

Einbauküche = Hausrat? Die Faustregel, die fast immer funktioniert

Es gibt einen einfachen Test, den Versicherungsprofis gerne nutzen: Stell das Haus auf den Kopf. Was herausfällt, ist Hausrat. Klingt simpel - und ist es auch. Deine Serienküche von IKEA, Nobilia oder Nolte? Fällt raus. Also Hausrat. Deine modulare Küche, die du Stück für Stück zusammengestellt hast? Fällt raus. Auch Hausrat.

Die allermeisten Einbauküchen in Deutschland sind Serienküchen oder Anbauküchen. Sie werden zwar fest montiert - Hängeschränke an der Wand, Arbeitsplatte auf den Unterschränken - aber sie lassen sich auch wieder abbauen und mitnehmen. Und genau das macht sie zum Hausrat.

Nur in einem Fall wird die Küche zum Gebäudebestandteil: Wenn sie eine echte handwerkliche Maßanfertigung ist. Gemeint ist nicht die Küche, die "nach Maß geplant" wurde (das sind fast alle), sondern eine Küche, die ein Schreiner individuell für genau diesen Raum angefertigt hat und die ohne Zerstörung nicht mehr entfernt werden kann. Das betrifft vielleicht 5% aller Küchen in Deutschland.

Hausrat oder Gebäude? So erkennst du den Unterschied

  • Serienküche (IKEA, Nobilia, Häcker, etc.) = Hausrat
  • Modulküche (zusammengestellt aus Einzelteilen) = Hausrat
  • Nach Maß geplante Küche vom Küchenstudio = meistens Hausrat
  • Echte Maßanfertigung vom Schreiner, fest mit dem Gebäude verbunden = Gebäudebestandteil

Im Zweifel gilt: Wenn du die Küche bei einem Umzug mitnehmen könntest, ist sie Hausrat.

Übrigens: Das ist nicht nur eine theoretische Frage. Das OLG Köln hat bereits entschieden, dass eine Serienküche zum Hausrat gehört - selbst wenn sie an der Wand befestigt ist. Die Wandbefestigung allein macht aus einer Serienküche keinen Gebäudebestandteil.

Was kostet eine Küche - und warum das für deine Versicherung wichtig ist

Küchen sind teurer, als die meisten denken. Eine ordentliche Einbauküche kostet im Durchschnitt 10.000 bis 12.000 Euro. Selbst im Budgetsegment bist du schnell bei 3.000 bis 7.000 Euro. Und wer sich eine Premiumküche gönnt, legt locker 20.000 Euro oder mehr auf den Tisch.

Das Problem: Viele rechnen ihre Küche gar nicht richtig in die Versicherungssumme ein. Oder sie vergessen die Elektrogeräte, die allein 30 bis 40 Prozent des Küchenpreises ausmachen. Kühlschrank, Backofen, Geschirrspüler, Dunstabzugshaube - das läppert sich.

Wenn du jetzt denkst "Moment, stimmt meine Versicherungssumme eigentlich noch?" - dann bist du nicht allein. Genau das ist einer der häufigsten Fehler. Nach dem Küchenkauf die Versicherungssumme nicht anzupassen, kann direkt in die Unterversicherung führen. Und das bedeutet im Schadenfall: Du bekommst nur einen Bruchteil erstattet.

Welche Schäden sind versichert?

Deine Hausratversicherung deckt die Küche gegen die "klassischen Gefahren" ab. Hier die wichtigsten:

Leitungswasserschäden - der Dauerbrenner

Der häufigste Schadenfall in der Küche. Ein defekter Spülmaschinen-Schlauch, ein undichtes Eckventil oder ein Rohrbruch hinter der Wand - und schon steht die Küche unter Wasser. Die Hausratversicherung zahlt für beschädigte Möbel, aufgequollene Arbeitsplatten und kaputte Elektrogeräte.

Feuer

Die Küche ist der häufigste Brandort in deutschen Haushalten. Ein vergessener Topf auf dem Herd, ein Fettbrand, ein defektes Elektrogerät - Brände in der Küche verursachen schnell Totalschäden. Die Hausratversicherung ersetzt in diesem Fall die komplette Küche.

Einbruch und Vandalismus

Einbrecher, die deine Küche verwüsten? Kommt vor - und ist versichert. Aufgebrochene Schränke, eingetretene Fronten, beschädigte Geräte nach einem Einbruch: Die Hausratversicherung zahlt. Übrigens: Auch Bargeld, das du in der Küche aufbewahrst, ist bei Einbruch mitversichert - allerdings nur bis zur vereinbarten Höchstgrenze.

Überspannungsschäden

Ein Blitzeinschlag oder eine Überspannung im Stromnetz kann teure Küchengeräte wie Kühlschrank, Backofen oder Geschirrspüler auf einen Schlag zerstören. Viele neuere Hausratversicherungen decken Überspannungsschäden standardmäßig ab - bei älteren Verträgen ist dieser Schutz jedoch oft nur als Zusatzbaustein enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.

Sturm und Hagel

Wenn ein Sturm das Dach oder ein Fenster beschädigt und dadurch Regen in die Küche eindringt, greift ebenfalls die Hausratversicherung. Voraussetzung: Der Sturm muss mindestens Windstärke 8 erreicht haben.

PraxiserfahrungLeitungswasserschaden durch defekten Spülmaschinenanschluss

Familie Weber hat vor zwei Jahren eine neue Küche für 14.000 Euro eingebaut. Sechs Monate später löste sich der Zulaufschlauch der Spülmaschine. Das Wasser lief über Nacht und beschädigte die Unterschränke, die Arbeitsplatte und den Kühlschrank. Gesamtschaden: rund 8.000 Euro. Weil die Webers ihre Versicherungssumme nach dem Küchenkauf angepasst hatten, bekamen sie den vollen Betrag erstattet - zum Neuwert. Ohne die Anpassung wäre eine Unterversicherung von über 30% entstanden, und die Erstattung hätte entsprechend gekürzt ausfallen können.

Die Lücken, die fast jeder übersieht

Jetzt wird es spannend. Denn es gibt ein paar Stellen, an denen die Standard-Hausratversicherung nicht greift. Und die betreffen ausgerechnet Dinge, die in jeder Küche stehen.

Ceranfeld und Induktionskochfeld - die Glasfalle

Dein Ceranfeld hat einen Sprung? Blöd gelaufen - und zwar im doppelten Sinne. Denn Glasbruch am Ceranfeld ist in der Standard-Hausratversicherung nicht versichert. Dafür brauchst du eine separate Glasversicherung oder einen entsprechenden Zusatzbaustein in deiner Police.

Das wissen die wenigsten. Und da ein neues Ceranfeld schnell 300 bis 800 Euro kostet, lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen.

Elektrogeräte - versichert, aber nur bei bestimmten Ursachen

Dein Backofen gibt den Geist auf, weil er einfach alt ist? Das ist normaler Verschleiß - und den zahlt keine Versicherung. Wird der Backofen aber durch einen Leitungswasserschaden, Brand oder Überspannung zerstört, greift die Hausratversicherung. Wer möchte, kann eine Elektronikversicherung als Zusatzbaustein abschließen, die auch bei Kurzschluss oder Bedienungsfehlern zahlt.

Neuwert vs. Zeitwert - wann du weniger bekommst

Die Hausratversicherung ersetzt grundsätzlich den Neuwert - also den Preis, den du heute für eine gleichwertige Küche bezahlen würdest. Aber Achtung: Wenn der Zeitwert deiner Küche den Neuwert um mehr als 60% unterschreitet (weil die Küche schon sehr alt ist), bekommst du nur noch den Zeitwert erstattet. Mehr dazu findest du in unserem Artikel über Neuwert und Zeitwert in der Hausratversicherung.

Mieter vs. Eigentümer: Wer ist wofür zuständig?

Hier wird es oft unübersichtlich. Deshalb klare Ansagen:

Du bist Mieter und hast deine eigene Küche mitgebracht: Deine Küche ist über deine Hausratversicherung geschützt. Alles klar, kein Problem.

Du bist Mieter und die Küche gehört dem Vermieter: Hier wird es tricky. Die Vermieter-Küche ist über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters versichert. Aber was, wenn du den Schaden selbst verursacht hast? Dann müsste eigentlich deine Privathaftpflicht einspringen. Das Problem: Die Mietsachschadenklausel in der Haftpflicht deckt oft nur Schäden an Räumen (Wände, Böden, Decken) - nicht an der Einrichtung. Die Vermieter-Küche kann also in eine echte Versicherungslücke fallen.

Du bist Eigentümer: Deine Küche ist fast immer über die Hausratversicherung versichert. Nur bei einer echten Maßanfertigung greift stattdessen die Wohngebäudeversicherung.

Mieter mit Vermieter-Küche: So sicherst du dich ab

Prüfe deine Privathaftpflichtversicherung: Ist die Mietsachschadenklausel auf "Einrichtung" erweitert - oder nur auf "Räume" beschränkt? Falls die Küche nicht mitversichert ist, sprich deinen Versicherer an. Eine Erweiterung kostet meist nur wenige Euro im Jahr, kann dir aber Tausende sparen.

Die 5 häufigsten Fehler - und wie du sie vermeidest

Wer diese Stolperfallen kennt, ist im Vorteil:

  1. Versicherungssumme nicht angepasst: Du kaufst eine Küche für 12.000 Euro, meldest das aber nicht deiner Versicherung. Im Schadenfall bist du unterversichert. Nutze am besten unseren Wert-Check, um zu prüfen, ob deine Summe noch passt.
  2. Falsche Zuordnung: Du denkst, die Küche sei über die Gebäudeversicherung abgedeckt - ist sie aber nicht (weil es eine Serienküche ist). Im Schadenfall zeigt jede Versicherung auf die andere.
  3. Elektrogeräte vergessen: Kühlschrank, Herd, Spülmaschine - zusammen schnell 3.000 bis 5.000 Euro wert. Diese Geräte müssen in deiner Versicherungssumme berücksichtigt sein.
  4. Keine Glasversicherung: Das Ceranfeld springt, und du stellst fest: nicht versichert. Ärgerlich und teuer.
  5. Mietsachschaden-Lücke: Als Mieter mit Vermieter-Küche denkst du, die Haftpflicht zahlt alles. Tut sie aber nicht unbedingt.

Küchenwert richtig dokumentieren

Im Schadenfall musst du beweisen, was deine Küche wert war. Das klingt offensichtlich - aber nach einem Wasserschaden oder Brand fehlen oft die Belege. Ein paar Tipps, die dir im Ernstfall den Tag retten:

  • Kaufbelege aufheben (digital und physisch)
  • Fotos von der Küche und allen Geräten machen
  • Seriennummern der Elektrogeräte notieren
  • Alles in einer digitalen Inventarliste festhalten

Genau dafür gibt es Tools wie den Hausrat-Nachweis, mit dem du deinen gesamten Besitz dokumentieren und im Schadenfall schnell nachweisen kannst. Je besser deine Dokumentation, desto reibungsloser die Schadenmeldung bei der Versicherung.

Weißt du, was dein Hausrat wirklich wert ist?

Die meisten unterschätzen ihren Hausratwert - besonders nach einem Küchenkauf. Mit dem Hausratgenie dokumentierst du alles an einem Ort und erkennst Versicherungslücken, bevor es zu spät ist.

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Häufige Fragen


Fazit: Küche versichert - aber richtig

Deine Einbauküche ist einer der teuersten Gegenstände in deiner Wohnung - zusammen mit Wertgegenständen wie Fahrrädern und E-Bikes oft der größte Posten in der Hausratversicherung. Die gute Nachricht: Als Serienküche ist sie fast immer über die Hausratversicherung geschützt. Die weniger gute Nachricht: Es gibt Lücken, die richtig ins Geld gehen können - vom fehlenden Glasschutz für das Ceranfeld bis zur Unterversicherung nach dem Küchenkauf.

Die drei wichtigsten Punkte:

  • Versicherungssumme prüfen und anpassen - vor allem nach einem Küchenkauf
  • Glasversicherung für Ceranfeld und Induktionskochfeld abschließen
  • Dokumentieren - Belege, Fotos, Seriennummern in einer Inventarliste festhalten

Wer diese drei Punkte beherzigt, kann sich entspannt an den Herd stellen. Und falls doch mal der Spülmaschinen-Schlauch platzt: durchatmen, Schaden melden, Neuwert kassieren.