
Einbruchdiebstahl und Hausratversicherung - was wirklich zählt, wenn die Tür aufgehebelt wurde
Freitagabend, 22:17 Uhr. Du drehst den Schlüssel und merkst: das Schloss klemmt anders als sonst. Die Tür schwingt auf. Im Flur liegt eine Schublade. Irgendwo piept ein leeres Ladekabel.
In den nächsten Stunden entscheidet sich mehr, als du denkst. Nicht nur, was weg ist - sondern auch, ob deine Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl am Ende den vollen Schaden übernimmt oder dir Fragen stellt, auf die du keine Antwort hast. Denn Versicherer zahlen nicht bei jedem fehlenden Laptop gleich. Sie prüfen Spuren, Listen, Wertangaben.
Dieser Ratgeber zeigt dir, worauf es ankommt - ohne Jura-Deutsch, dafür mit klarer Reihenfolge.
Geschrieben von
René Corten
Zertifizierter Sachverständiger (DGUSV)
René begutachtet Schadensfälle für große Versicherer - mit DGUSV-Zertifizierung und hunderten Gutachten im Rücken. Was er dabei am häufigsten sieht: fehlende Nachweise. Deshalb hat er Hausratgenie gegründet und schreibt hier, was du wissen solltest, bevor es drauf ankommt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Einbruchdiebstahl ist ein Kernbaustein jeder Hausratversicherung - gestohlene, beschädigte und zerstörte Sachen werden zum Neuwert ersetzt
- Du brauchst eine polizeiliche Anzeige und eine Stehlgutliste - beides am Tag des Schadens
- Das BGH-Urteil IV ZR 91/23 (2024) stärkt dich: Du musst keinen lückenlosen Beweis führen, das "äußere Bild" eines Einbruchs reicht
- Ein gekipptes Fenster ist nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit - es kommt auf die Umstände an
- Fotos jedes Raums vor dem Schaden sind Gold wert - denn im Stress vergisst du die Hälfte deines Inventars
Was zählt überhaupt als Einbruchdiebstahl?
Stell dir zwei Situationen vor. Im Café wird dir der Rucksack unter dem Tisch weggezogen. Oder jemand hebelt nachts deine Balkontür auf und räumt das Wohnzimmer leer. Fürs Bauchgefühl dasselbe - fürs Versicherungsrecht zwei völlig verschiedene Welten.
Einbruchdiebstahl (manchmal auch ED abgekürzt) liegt vor, wenn jemand in deine Wohnung einbricht, einsteigt oder sich mit einem falschen Schlüssel Zutritt verschafft. Klassisch: aufgehebelte Tür, eingeschlagene Scheibe, aufgebrochenes Fenster. Auch das Klettern durchs Kellerfenster gehört dazu. Entscheidend ist die Überwindung eines Hindernisses.
Einfacher Diebstahl - also Rucksack weg, Jacke aus der Garderobe verschwunden, Handy im Restaurant geklaut - ist in der Standard-Hausratversicherung nicht mitversichert. Dafür gibt es Zusatzbausteine (Stichwort: Außenversicherung, einfacher Diebstahl). Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zum Hausrat außerhalb der Wohnung.
Einbruch, Raub, Vandalismus - kurz sortiert
- Einbruchdiebstahl: jemand bricht rein, niemand ist daheim (oder du bemerkst es nicht)
- Raub: jemand nimmt dir unter Gewaltanwendung Sachen weg
- Vandalismus nach Einbruch: der Täter zerstört Dinge, ohne sie mitzunehmen (auch versichert)
Und Trickdiebstahl? Wenn sich jemand als Handwerker ausgibt und du ihn reinlässt - das ist kein Einbruch, sondern Trickdiebstahl. Nur mit eigenem Baustein abgedeckt.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch genau?
Die Hausratversicherung ersetzt bei Einbruchdiebstahl alle gestohlenen, zerstörten und beschädigten Sachen per Neuwertentschädigung - also zu dem Betrag, den du heute für ein gleichwertiges Neugerät zahlen müsstest. Zusätzlich übernommen werden Aufräumkosten, Schlossaustausch, Reparaturen an Türen und Fenstern sowie - oft pauschal - Hotelkosten, falls die Wohnung unbewohnbar ist.
Das klingt erstmal großzügig, hat aber Grenzen. Drei davon solltest du kennen (und nein, das ist kein Kleingedrucktes-Blabla):
Die Versicherungssumme. Sie ist die Obergrenze. Wenn deine Police auf 60.000 Euro läuft, bekommst du maximal 60.000 Euro - auch wenn weg ist, was für 90.000 im Haus war. Wer zu niedrig versichert ist, riskiert Unterversicherung. Details dazu findest du im Ratgeber Unterversicherung vermeiden.
Die Entschädigungsgrenzen. Innerhalb der Versicherungssumme gibt es Sublimits. Bargeld ist typischerweise auf 1.000 bis 3.500 Euro gedeckelt, Schmuck und Wertsachen auf 20 bis 25 Prozent der Versicherungssumme - vorausgesetzt, sie liegen nicht in einem eingemauerten Tresor. Zum Thema Geld im Haus haben wir einen eigenen Ratgeber zu Bargeld in der Hausratversicherung.
Neuwert oder Zeitwert? In modernen Tarifen fast immer Neuwert. Bei Sachen, deren Zeitwert unter 40 Prozent des Neuwerts liegt (also stark abgenutzte Möbel), gibt es manchmal nur den Zeitwert. Mehr dazu im Text Neuwert vs. Zeitwert.
Und Fahrräder? Die sind gesondert geregelt, mit eigenen Sublimits und oft einem separaten Baustein.
„Mechanische Sicherungen an Fenster und Türen stehen deshalb beim Thema Einbruchschutz an erster Stelle"
Fast die Hälfte aller Einbruchsversuche scheitert an solchen Sicherungen - 46,3 Prozent, um genau zu sein. Und jeder gescheiterte Einbruch ist ein Schadenfall, den du nie melden musst.
Wann zahlt die Versicherung - und wann nicht?
Die Versicherung zahlt, wenn drei Dinge zusammenkommen: Es liegt ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen vor, du meldest den Schaden unverzüglich, und du hast nicht grob fahrlässig gehandelt. Klingt nach vielen Hebeln - und das sind es auch. Aber die Rechtsprechung ist in den letzten Jahren deutlich verbraucherfreundlicher geworden.
Das "äußere Bild" - warum das BGH-Urteil 2024 so wichtig ist
Früher galt oft: Wer keine eindeutigen Einbruchspuren vorweisen konnte, war aufgeschmissen. Kein Hebelabdruck am Fenster, kein Glassplitter - dann eben kein Geld. Der Bundesgerichtshof hat das am 17. April 2024 (Aktenzeichen IV ZR 91/23) klargestellt: Du musst nicht lückenlos beweisen, wie der Täter reingekommen ist. Es reicht, wenn das äußere Bild eines Einbruchs vorliegt - also Indizien, die in ihrer Gesamtheit schlüssig sind.
Was heißt das praktisch? Wenn die Wohnungstür offen steht, eine Schublade durchwühlt ist, Schmuck weg und Laptop verschwunden - dann hast du deiner Beweispflicht genügt. Der Versicherer muss dann seinerseits beweisen, dass der Einbruch vorgetäuscht war. Eine massive Erleichterung, die bei vielen Sachbearbeitern noch nicht angekommen ist.
Grobe Fahrlässigkeit - das ewige Streitthema
Fenster gekippt gelassen, Schlüssel unter der Fußmatte, Tür nur angelehnt. Das sind die Klassiker, bei denen Versicherer gerne kürzen. Aber: Nicht jede Unachtsamkeit ist grob fahrlässig. Die Gerichte unterscheiden genau.
„Nicht grob fahrlässig handelt, wer nachts ein Fenster neben einer Terrassentür in Kippstellung lässt, wo ein Einbrecher jedoch die Tür nicht durch einfaches Hindurchgreifen durch das gekippte Fenster öffnen kann"
Übersetzt: Wenn der Täter zusätzliches Werkzeug brauchte, zählt ein gekipptes Fenster nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit. Viele Tarife enthalten ohnehin den Zusatz "grobe Fahrlässigkeit mitversichert" - schau in deinen Vertrag. Steht das drin, wird selbst bei echter Schlamperei nicht gekürzt (außer bei Vorsatz).
Wann es trotzdem Ärger gibt
- Der Schaden wird tagelang nicht gemeldet
- Keine polizeiliche Anzeige erstattet
- Fingierte Einbrüche (kommen vor - Versicherer sind hier routiniert im Gegenbeweis)
- Auffällige Lücken zwischen gemeldeten Werten und tatsächlichem Haushalt
Deshalb die einfache Regel: Je besser du dokumentiert bist, desto weniger Raum für Zweifel.
Der erste Tag - was du Minute für Minute tust
Ein Einbruch ist Stress pur. Die Reihenfolge entscheidet trotzdem über bares Geld. Hier die Timeline, die du dir merken (oder besser: ausdrucken) solltest:
Minute 0 bis 10 - nicht reingehen
Klingt banal, ist aber das Wichtigste: Wenn du merkst, dass eingebrochen wurde - Wohnung nicht betreten. Der Täter könnte noch drin sein. Raus aus der Tür, beim Nachbarn klingeln, 110 wählen. Fass nichts an. Jede Berührung zerstört Spuren, die du später brauchst.
Stunde 1 - die Polizei übernimmt
Warte auf die Streife. Die Beamten nehmen den Tatort auf, sichern Spuren und geben dir ein Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen ist dein Türöffner zur Versicherung. Notiere es sofort im Handy. Frag die Polizei, ob eine Stehlgutliste sofort aufgenommen wird oder nachgereicht werden kann - meistens darfst du sie in den folgenden Tagen ergänzen.
Stunden 1 bis 3 - Foto-Runde
Bevor du irgendetwas aufräumst: Fotografiere jeden Raum. Übersichtsfoto von der Tür aus, dann Detailfotos der Schäden - aufgehebeltes Schloss, durchwühlte Schubladen, zerbrochene Scheibe. Mach viele Bilder, lieber zu viele. Die Versicherung liebt Bilder mit Datum und Standort in den Metadaten.
Und jetzt der Hebel, den die meisten übersehen: Fotografiere auch, was noch da ist. Das klingt paradox, aber es hilft dir später beim Abgleich mit deinen Vorher-Fotos (falls du welche hast) und belegt den Zustand nach der Tat.
Tag 1 - Versicherung informieren
Ruf deine Hausratversicherung an. Jede Police schreibt "unverzüglich" vor - in der Praxis sind 24 Stunden der sichere Korridor. Du bekommst eine Schadennummer. Den genauen Ablauf beschreibt unser Ratgeber Schadenfall melden.
Tag 2 bis 7 - Stehlgutliste vollenden
Jetzt kommt die Fleißarbeit: eine vollständige Liste aller fehlenden Sachen, mit Marke, Modell, Kaufdatum, Kaufpreis und wenn möglich Seriennummer. Pro Gegenstand eine Zeile. Ohne Liste keine Auszahlung. Je detaillierter, desto schneller geht die Prüfung. Fehlen dir Belege, hilft jede Form von Nachweis - Fotos, alte Kontoauszüge, E-Mail-Bestellbestätigungen, Bedienungsanleitungen aus der Schublade.
Wer hier von Null startet, verliert leicht Tausende Euro. Einfach, weil man nachts um zwei den Wert des Winterreifensatzes im Keller nicht mehr zusammenbekommt.
PraxiserfahrungEinbruch in Frankfurter Altbauwohnung, Januar 2024
Eine Kundin meldete nach einem Balkon-Einbruch zuerst Schäden von rund 4.200 Euro. Drei Wochen später fielen ihr noch der Bluetooth-Lautsprecher, zwei Uhren und die externe SSD auf, die in der Schublade mit den Kabeln lag. Weil sie ein paar Monate vorher jeden Raum abfotografiert hatte, konnte sie die Nachmeldung mit Bildern belegen. Der Versicherer akzeptierte weitere 1.800 Euro - ohne Diskussion. Ohne Fotos wäre die Nachmeldung sehr wahrscheinlich als unglaubwürdig abgelehnt worden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Einbruchdiebstahl tatsächlich?
Die durchschnittliche Schadenhöhe liegt laut GDV bei 3.800 Euro pro Einbruch - der höchste Wert seit 20 Jahren. Die tatsächliche Entschädigung hängt aber von drei Faktoren ab: deiner Versicherungssumme, den vereinbarten Sublimits (Bargeld, Schmuck, Wertsachen) und ob deine Police zum Neuwert oder Zeitwert zahlt. Moderne Tarife ersetzen in der Regel zum Neuwert.
Ein Beispiel. Weg sind: Laptop (1.400 Euro neu), Kamera (900), Schmuck (5.000), Bargeld (400), Spielekonsole (550). Macht 8.250 Euro Schaden. Bei einer Versicherungssumme von 60.000 Euro und Standard-Sublimits (25 Prozent für Schmuck = 15.000, Bargeld bis 1.000) bekommst du den vollen Betrag. Hättest du dagegen 12.000 Euro Schmuck verloren, wäre bei 15.000 Sublimit Schluss.
Die Frage lohnt sich also: Wie viel ist dein Hausrat wert? Eine Foto-Inventur und eine ehrliche Wertschätzung bringen dich in 30 Minuten auf eine realistische Zahl - damit die Versicherungssumme zur Wirklichkeit passt.
Was ist der Unterschied zwischen Mietern und Eigentümern?
Die Hausratversicherung schützt dein bewegliches Eigentum - also alles, was du beim Umzug mitnehmen würdest. Sie greift für Mieter und Eigentümer gleich. Schäden am Gebäude selbst (eingeschlagene Eingangstür im Mehrfamilienhaus, zerstörte Fassade) reguliert dagegen die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Die Unterschiede im Detail findest du im Ratgeber Mieter vs. Eigentümer.
Foto-Dokumentation - der unterschätzte Hebel
Hand aufs Herz: Weißt du auswendig, wie viele Jacken in deinem Schrank hängen? Welches Modell deine Kaffeemaschine ist? Wo der Karton vom Fernseher steht? Niemand weiß das. Und nach einem Einbruch, um halb zwei morgens, erst recht nicht.
Deshalb ist die Foto-Inventur vor dem Schadenfall das mit Abstand wirksamste Werkzeug, das du hast. Die Logik ist simpel: Versicherer glauben Bildern mehr als Erinnerungen. Eine Liste mit 47 Gegenständen und ihren Fotos wirkt professionell - eine Liste ohne Bilder wirkt wie eine Wunschliste.
So gehst du vor:
- Ein Raum nach dem anderen. Fang mit der Tür an. Übersichtsbild vom Eingang, dann Drehung im Raum, alle vier Wände.
- Schränke auf. Wirklich jeden. Foto vom geöffneten Kleiderschrank, von der Werkzeugbox, vom Keller-Regal.
- Detail bei Wertvollem. Bei Uhren, Schmuck, Kameras, Elektronik: ein Detailfoto mit Seriennummer im Bild.
- Cloud statt Handyspeicher. Die Fotos müssen den Einbruch überleben - also nicht nur lokal, sondern in einem Cloud-Backup liegen.
- Einmal im Jahr aktualisieren. Neue Möbel, neue Technik - einmal jährlich 30 Minuten, fertig.
Genau dafür gibt es Hausratgenie. Du fotografierst, die App ordnet zu, und im Schadenfall lädst du ein fertiges PDF runter - beweisbereit, mit Werten, Zeitstempeln und Seriennummern. Siehe auch unsere Inventarliste-Vorlage als Ausgangspunkt.
Werde beweisbereit, bevor etwas passiert
Mit Hausratgenie fotografierst du deinen Hausrat einmal gründlich, und im Ernstfall liegt ein versicherungsfertiges PDF in deiner Cloud. Ohne Abo-Zwang. 14 Tage kostenlos, danach 39 Euro im Jahr. Der Wert deines Zuhauses, gesichert.