
Erbengemeinschaft: Hausrat unter Geschwistern fair aufteilen
Samstag, zehn Uhr, der Esstisch im Elternhaus. Drei Geschwister, drei Kaffeebecher, ein Block Klebezettel. Auf dem Klavier kleben schon zwei Zettel. Auf der Porzellanhundsammlung keiner.
So oder so ähnlich beginnt in vielen Familien der Moment, in dem die Erbengemeinschaft den Hausrat aufteilen muss. Wer bekommt, was zwei wollen? Wer nimmt, was keiner will? Und wie rechnet man ein Ölgemälde gegen eine Standuhr auf, ohne dass sich hinterher jemand über den Tisch gezogen fühlt?
Ihr habt dabei mehr Spielraum, als viele denken. Wir zeigen dir, wie ihr fair teilt, wie ihr den Ausgleich ausrechnet und was das Gesetz macht, wenn ihr euch nicht einigt. (Spoiler: Das wollt ihr eher vermeiden.)
Geschrieben von
René Corten
Zertifizierter Sachverständiger (DGUSV)
René begutachtet Schadensfälle für große Versicherer - mit DGUSV-Zertifizierung und hunderten Gutachten im Rücken. Was er dabei am häufigsten sieht: fehlende Nachweise. Deshalb hat er Hausratgenie gegründet und schreibt hier, was du wissen solltest, bevor es drauf ankommt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Bis zur Teilung gehört der Hausrat euch allen gemeinsam. Allein mitnehmen oder verkaufen darf niemand (§§ 2032, 2040 BGB).
- Wie ihr teilt, bestimmt ihr: reihum wählen, Reihenfolge auslosen, intern bieten. Hauptsache, alle stimmen zu.
- Legt vorher Teilungswerte fest. Wer mehr Wert mitnimmt, zahlt einen Ausgleich.
- Ohne Einigung sieht das Gesetz den Pfandverkauf per öffentlicher Versteigerung vor, ohne Zustimmung aller meist erst nach einer Klage.
- Bei reinem Hausrat ist die Teilungsvereinbarung formfrei, schriftlich aber klüger.
Wer entscheidet in der Erbengemeinschaft über den Hausrat?
Über den Hausrat entscheiden alle Miterben gemeinsam. Bis zur Teilung gehört er euch zusammen (§ 2032 BGB). Für die Verteilung, juristisch die Erbauseinandersetzung, braucht ihr die Zustimmung aller, allein mitnehmen oder verkaufen darf niemand (§ 2040 BGB). Anders nur, wenn das Testament vorsorgt: Legt es fest, wer was bekommt, gilt das. Setzt es einen Testamentsvollstrecker ein, verteilt er (§ 2204 BGB).
Juristen nennen diese Gemeinschaft Gesamthand, und die Bayerische Justiz übersetzt das erstaunlich bildhaft: Alle Miterben haben „zusammen und gleichberechtigt die Hand auf dem Vermögen“.
Heißt: Es gibt kein „mein Drittel vom Klavier“. Über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen kann kein Miterbe verfügen (§ 2033 Abs. 2 BGB). Wie bei einem Gemeinschaftskonto mit Pflicht zur gemeinsamen Unterschrift: Alle sehen den Kontostand, abheben kann keiner allein.
Allein darf jeder von euch vor allem zweierlei: Notwendiges sichern, etwa die Wohnung abschließen (§ 2038 Abs. 1 BGB), und für alle einfordern, was ein Geschwister mitgenommen hat. Das kommt zurück in den Nachlass, ebenso ein Verkaufserlös (§§ 2039, 2041 BGB).
Über die laufende Verwaltung kann unter Umständen die Mehrheit nach Erbquoten entscheiden (§§ 2038, 745 BGB), über die Verteilung nicht. Wem der Hausrat überhaupt gehörte und was dem Ehepartner vorab zusteht, klärt unser Ratgeber zum Hausrat im Erbfall. Hier geht es um das, was danach kommt: das Teilen.
Wie teilt ihr den Hausrat in der Erbengemeinschaft fair auf?
Am fairsten teilt ihr mit einem festen Ablauf: erst Rechnungen begleichen, dann alles mit Fotos erfassen, gemeinsam Teilungswerte festlegen und reihum auswählen. Wer am Ende mehr Wert mitnimmt, zahlt den anderen einen Ausgleich. Welches Verfahren ihr nutzt, ist eure Sache, solange alle zustimmen. Haltet das Ergebnis schriftlich fest.
So teilt ihr den Hausrat auf
- Erst Rechnungen, dann Erbstücke. Aus dem Nachlass zahlt ihr zuerst die Schulden (§ 2046 BGB), notfalls auch durch den Verkauf von Hausrat. Auch ein Voraus des Ehepartners geht vor.
- Alles erfassen. Raum für Raum bekommt jeder Gegenstand eine Zeile mit Foto, Bezeichnung und Zustand. Fleißarbeit (ja), aber sie beendet die Debatte, ob es die zweite Kristallvase je gab.
- Wünsche einsammeln. Jeder nennt vorab seine Favoriten, so fallen Doppelwünsche vor dem Termin auf und nicht mittendrin.
- Teilungswerte festlegen. Ein Wert pro Stück, meist ein realistischer Gebrauchtwert. Wie bei Monopoly: Die Regeln stehen vor der ersten Runde. Wie ihr schätzt, zeigt unser Leitfaden zur Wertermittlung im Nachlass.
- Vorrunde für Erinnerungsstücke. Was viel Geschichte und wenig Marktwert hat, verteilt ihr vorab zum Anrechnungswert von 0 Euro, wenn alle zustimmen. Briefe, Tagebücher und Urkunden bleiben ohnehin gemeinschaftlich (§ 2047 Abs. 2 BGB): Scannt sie, die Originale bewahrt einer von euch auf. Fotoalben nennt das Gesetz nicht, digitalisiert sie trotzdem für alle.
- Verteilen, mit dem Verfahren eurer Wahl (Vergleich direkt unten).
- Ausgleich berechnen und aufschreiben. Alles kommt in eine schriftliche Teilungsvereinbarung, unterschrieben von allen.
- Übergeben. Abholtermine festlegen, Übergabe kurz protokollieren. Was keiner will, geht in die Haushaltsauflösung. Was du mitnimmst, ist ab jetzt dein Hausrat: Prüf deine Versicherungssumme, damit keine Unterversicherung entsteht, und lies beim geerbten Ring nach, wie du Schmuck und Erbstücke dokumentierst.
Acht Schritte klingen nach viel. Aber jeder davon ist ein Streit, den ihr nicht am Esstisch führen müsst.
Reihum, Los oder Versteigerung: Die Verfahren im Vergleich
Wie ihr Erbstücke verteilt, schreibt euch das Gesetz nicht vor. Einigt ihr euch alle, ist fast alles erlaubt, vom Würfeln bis zur Tabellenkalkulation.
Verfahren | So geht's | Passt, wenn | Haken |
|---|---|---|---|
Freie Einigung | Ihr redet, bis jede Zuteilung für alle passt | wenig Wertvolles, gutes Klima | zäh, sobald Wünsche kollidieren |
Schlangen-Reihenfolge | Reihum wählen, die Reihenfolge dreht jede Runde: A-B-C, C-B-A | viele Gegenstände | Teilungswerte müssen vorher stehen |
Los | Startreihenfolge auslosen oder gleichwertige Teile verlosen | keiner will verhandeln | Zufall statt Wunsch |
Pakete | Einer schnürt so viele Pakete, wie es Erben gibt, und nimmt das letzte | viel Kleinkram | hakt bei wenigen großen Stücken |
Interne Versteigerung | Das höhere Gebot gewinnt und wird Anrechnungswert | zwei wollen dasselbe Stück | wer mehr Geld hat, ist im Vorteil |
Ausgleichszahlung | Wer mehr Wert mitnimmt, zahlt die Differenz | immer, als Ergänzung | braucht Geld, außer der Nachlass hat Guthaben |
Die Schlangen-Reihenfolge kennst du vom Mannschaftswählen im Sportunterricht, nur fairer: Wer zuerst wählt, wählt in der nächsten Runde zuletzt, damit der Vorteil der ersten Wahl nicht an einer Person kleben bleibt.
Und das berühmte Losverfahren aus dem BGB? Es ist kleiner, als viele glauben. Verlost werden nach § 752 S. 2 BGB (über § 2042 Abs. 2 BGB) nur gleiche Teile, also was sich ohne Wertverlust in gleichartige Stücke zerlegen lässt. Ein Klavier lässt sich nicht dritteln (jedenfalls nicht wertneutral). Bei typischem Hausrat ist das Los also keine gesetzliche Vorgabe, sondern eure freiwillige Vereinbarung, etwa für die Wahlreihenfolge.
Fair heißt dabei nicht, dass jeder gleich viele Teile bekommt. Fair heißt, dass am Ende jeder gleich viel Wert hat.
Rechenbeispiel: Drei Geschwister, 8.100 Euro Hausrat
Grau ist alle Theorie, also rechnen wir. Anna, Ben und Carla (fiktive Namen) erben je ein Drittel. Die Rechnungen sind bezahlt, die Teilungswerte vorab vereinbart: realistische Gebrauchtwerte, keine Neupreise.
Gegenstand | Teilungswert |
|---|---|
Klavier | 2.400 € |
Goldschmuck (Kette und Ring) | 2.100 € |
Esszimmer (Tisch und 6 Stühle) | 1.200 € |
Ölgemälde | 900 € |
Standuhr | 600 € |
Fernseher | 450 € |
Porzellanservice | 300 € |
Nähmaschine | 150 € |
Summe | 8.100 € |
Anteil je Geschwister: 2.700 Euro. (Die Porzellanhundsammlung ging schon in der Vorrunde weg. Für 0 Euro, nach längerem Schweigen.)
Variante A: Reihum wählen, Ausgleich aus eigener Tasche
Ausgelost ist die Startreihenfolge Anna, Ben, Carla, gewählt wird in Schlangen-Reihenfolge:
- Runde 1 (Anna, Ben, Carla): Anna nimmt das Klavier (2.400 €), Ben den Schmuck (2.100 €), Carla das Esszimmer (1.200 €).
- Runde 2 (Carla, Ben, Anna): Carla nimmt das Gemälde (900 €), Ben die Standuhr (600 €), Anna den Fernseher (450 €).
- Runde 3 (Anna, Ben): Anna nimmt das Porzellan (300 €), Ben die Nähmaschine (150 €).
Ergebnis: Anna hat 3.150 Euro (450 über ihrem Anteil), Ben 2.850 Euro (150 darüber), Carla 2.100 Euro (600 darunter). Also zahlen Anna 450 Euro und Ben 150 Euro an Carla, und alle stehen bei 2.700 Euro.
Die Formel: Ausgleich = Gesamtwert geteilt durch die Zahl der Geschwister, minus Wert der eigenen Stücke. Positiv heißt, du bekommst Geld, negativ heißt, du zahlst. Bei ungleichen Erbquoten nimmst du den Gesamtwert mal deine Quote.
Variante B: Das Konto zahlt mit
Liegen nach allen Rechnungen noch 6.000 Euro auf dem Konto, ist der Nachlass 14.100 Euro wert, der Anteil 4.700 Euro. Die Gegenstände bleiben wie in Variante A, das Geld gleicht aus: Anna bekommt 1.550 Euro, Ben 1.850 Euro, Carla 2.600 Euro, und niemand zahlt aus eigener Tasche.
Variante C: Zwei wollen das Klavier
Anna und Carla bieten, Anna bekommt das Klavier für 3.000 Euro statt 2.400, der Rest bleibt wie in Variante A. Der Gesamtwert steigt auf 8.700 Euro, der Anteil auf 2.900 Euro. Anna liegt 850 Euro darüber und zahlt 800 Euro an Carla und 50 Euro an Ben. Der Clou: Der Mehrpreis von 600 Euro kommt allen zugute. Anna zahlt nur 400 Euro mehr als in Variante A, Ben und Carla stehen je 200 Euro besser da.
Größere Zuwendungen zu Lebzeiten oder lange Pflege der Eltern können nach §§ 2050 ff., 2057a BGB vorab die Anteile verschieben, nach denen ihr teilt. Für die Erbschaftsteuer ist dagegen egal, wer welches Stück mitnimmt (R E 3.1 ErbStR). Die Freibeträge erklärt unser Ratgeber zum Wert von Hausrat im Nachlass.
Rechnen ist hier kein Misstrauen. Es ist die höflichste Art, über Geld zu reden.
Eine Inventarliste für alle Geschwister, auch für die, die weit weg wohnen
Das Rechenbeispiel funktioniert nur mit einer Liste, die alle kennen. Genau da hakt es oft: Einer wohnt um die Ecke, die Schwester 600 Kilometer entfernt und kennt den Keller nur aus Erzählungen. Wer verhandelt da auf Augenhöhe?
Die Lösung ist unspektakulär: Eine Person erfasst, alle bekommen dasselbe Dokument. Eine Inventar-App wie Hausratgenie nimmt dir dabei viel Tipparbeit ab. Du fotografierst Raum für Raum, jeder Gegenstand landet mit Foto, Raum und Zustand in der Liste, vorhandene Belege hängst du direkt an. Den PDF-Bericht schickst du per Mail an alle Geschwister, lange vor dem Termin. Später taugt er als Anlage zur Teilungsvereinbarung und zum Übergabeprotokoll.
Ehrlicherweise: Die App schätzt per KI einen Neuwert, also was ein vergleichbares Stück heute neu kostet. Das ist weder der Gebrauchtpreis des Klaviers noch euer Teilungswert. Er hilft beim Einordnen (reden wir über 200 oder über 2.000 Euro?), den Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert solltet ihr aber kennen. Teilungswerte, Wünsche und Zuteilungen bestimmt ihr selbst und notiert sie separat, etwa in einer einfachen Tabelle.
Die App zeigt, was da ist. Wer was bekommt, entscheidet ihr.
PraxiserfahrungFiktives Beispiel: zwei Erbengemeinschaften, unterschiedliche Vorbereitung
Zwei Familien, je drei Geschwister, eine Schwester wohnt weit weg. Familie A. trifft sich unvorbereitet, die Schwester sieht per Videocall nur, was die Handykamera gerade zeigt. Nach drei Stunden streitet man noch, ob die Standuhr „doch versprochen“ war, verteilt ist nichts. Bei Familie B. hat der älteste Bruder vorab alles fotografiert und das PDF zwei Wochen vorher an alle geschickt. Jeder kommt mit Wunschliste, nach einem Nachmittag ist alles verteilt und unterschrieben.
Die Teilungsvereinbarung: formfrei, aber bitte schriftlich
Wie haltet ihr das Ergebnis fest? Juristisch heißt das Erbauseinandersetzungsvertrag, am Küchentisch darf es Teilungsvereinbarung heißen. Ihr Herzstück ist der Teilungsplan: wer welches Stück bekommt und wer wem welchen Ausgleich zahlt. Für reinen Hausrat gilt dabei erfreulich wenig Bürokratie:
„Der Erbauseinandersetzungsvertrag kann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden."
Notariell wird es erst, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört (§ 311b BGB) oder jemand seinen ganzen Erbteil überträgt (§ 2033 Abs. 1 BGB). Formfrei heißt aber auch: Ein Handschlag gilt, ist später nur schwer zu beweisen. Das Amtsgericht Schwandorf empfiehlt deshalb „zur Beweiskraft“ die Schriftform. Wie beim Übergabeprotokoll der Mietwohnung: Man braucht es nicht, bis man es braucht.
Hinein gehören:
- alle Miterben mit ihren Erbquoten
- alle Gegenstände mit Teilungswert und Empfänger, die Inventarliste als Anlage
- die Ausgleichszahlungen: wer, an wen, wie viel, bis wann
- Abholtermine und eine Regel für Briefe, Urkunden und Fotoalben
- der Satz, dass der Hausrat damit abschließend verteilt ist
- die Unterschriften aller
Eine Teilauseinandersetzung, etwa erst den Hausrat und später das Konto, ist einvernehmlich möglich. Ein Vertragsbeispiel dafür, samt Zuzahlung, hängt am Informationsblatt des Amtsgerichts Schwandorf. Bei minderjährigen oder betreuten Miterben kann eine gerichtliche Genehmigung nötig sein, fragt dann vorab beim Notar oder Gericht nach.
Ein Blatt Papier mit drei Unterschriften ist die günstigste Versicherung gegen spätere Missverständnisse.
Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?
Einigt ihr euch nicht, bleibt der gesetzliche Weg: Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung jederzeit verlangen (§ 2042 BGB). Unteilbaren Hausrat versteigert dann ein Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellter Versteigerer im Pfandverkauf, den Erlös teilt ihr (§ 753 BGB). Ohne Zustimmung aller braucht es dafür meist erst eine Klage.
- Pfandverkauf. In Natur teilen klappt beim Hausrat fast nie, also gelten die Regeln über den Pfandverkauf (§§ 1233 ff. BGB), eigentlich gedacht für verpfändete Sachen. (Eure Standuhr wird dann behandelt wie ein Pfandstück. Romantisch ist anders.)
- Zustimmung aller oder Klage. Laut OLG Nürnberg (Az. 4 VA 1939/13) setzt die Verwertung eines einzelnen beweglichen Nachlassgegenstands per Pfandverkauf „bei ungeteilter Erbengemeinschaft das Einverständnis aller Miterben voraus“. Wer nicht zustimmt, muss nach herrschender Meinung erst darauf verklagt werden.
- Versteigern, Erlös teilen. Bei der öffentlichen Versteigerung (§ 1235 BGB) dürft ihr mitbieten (§ 1239 BGB), der Erlös fließt in den Nachlass.
Nicht verwechseln mit der Teilungsversteigerung von Immobilien (§ 180 ZVG): Die kann beim Haus jeder Miterbe allein beantragen, ohne vollstreckbaren Titel (§ 181 ZVG). Beim Hausrat geht das nicht.
Unsere Einschätzung: Für typischen Hausrat lohnt sich dieser Weg selten. Er dauert, kostet Nerven und Gebühren, und auf einer Versteigerung zahlt kaum jemand für einen gebrauchten Esstisch, was er euch bedeutet. Selbst die Fachliteratur stellt fest, dass er in der Praxis äußerst selten genutzt wird. Er ist der Notausgang, nicht die Haustür.
Und „Den Ring nehme ich, ich zahl euch aus“ gegen den Willen der anderen? Kennt das Gesetz nicht. Das geht nur mit Einigung oder per Testament.
Wenn ein Miterbe blockiert: Mediation, Notar, Gericht
Blockiert ein Geschwister, steigt ihr eine Leiter hinauf, Sprosse für Sprosse: erst Mediation, dann ein notarielles Vermittlungsverfahren, zuletzt die Erbteilungsklage. Vorher aber durchatmen: In der Allensbach-Studie „Erben und Vererben in Deutschland“ für die Deutsche Bank berichten 14 Prozent der Erben von Streit ums Erbe. Erbstreit ist also eher die Ausnahme.
- Mediation. Ein vertrauliches, strukturiertes Verfahren, in dem ihr freiwillig mit einem Mediator eine Lösung sucht (§ 1 MediationsG). Er entscheidet nichts, hilft aber, dass ihr wieder miteinander redet statt übereinander.
- Notarielles Vermittlungsverfahren (§§ 363 ff. FamFG). Auf Antrag eines Miterben vermittelt ein Notar. Zwingen kann er niemanden: Wer widerspricht, bringt das Verfahren zum Stehen (§ 370 FamFG). Bleibt jemand trotz Ladung fern und beantragt nicht fristgerecht einen neuen Termin, gilt seine Zustimmung dagegen als erteilt (§ 366 Abs. 3 FamFG). Kosten: eine 6,0-Gebühr nach Nachlasswert, bei 20.000 Euro Nachlass etwa 642 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen (GNotKG).
- Erbteilungsklage. Vor dem Zivilgericht braucht ihr einen vollständigen Teilungsplan und einen teilungsreifen Nachlass: Schulden bezahlt, der Rest verteilbar. Beim Hausrat heißt das: Unteilbares muss vorher verwertet sein, meist per Pfandverkauf.
Geht es um größere Werte oder ist das Gespräch festgefahren, holt euch früh einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar dazu. Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Jede Sprosse nach oben kostet mehr Zeit, Geld und Familienfrieden. Die unterste Sprosse ist und bleibt der Esstisch.
Eine Grundlage für alle am Tisch
Fotografiere den Hausrat Raum für Raum, hänge vorhandene Belege an und exportiere einen PDF-Bericht. So haben alle Geschwister dieselbe Liste vor Augen, bevor ihr über Teilungswerte sprecht.
Häufige Fragen
Fazit: Fair ist, was alle unterschreiben
Hausrat unter Geschwistern fair aufzuteilen ist vor allem eine Frage der Reihenfolge: Rechnungen, Liste, Teilungswerte, reihum wählen, Ausgleich. Der gesetzliche Notweg, der Pfandverkauf, passt selten zu Erinnerungsstücken.
Am Ende geht es um mehr als 8.100 Euro: darum, dass ihr euch beim nächsten Familienfest noch gern gegenübersitzt. Und vielleicht landet die Porzellanhundsammlung dann doch bei einem von euch im Regal.
Quellen
- § 311b BGB (Verträge über Grundstücke): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
- § 383 BGB (Öffentliche Versteigerung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__383.html
- § 745 BGB (Verwaltung und Benutzung durch Beschluss): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__745.html
- § 752 BGB (Teilung in Natur): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__752.html
- § 753 BGB (Teilung durch Verkauf): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__753.html
- § 758 BGB (Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__758.html
- § 1233 BGB (Ausführung des Verkaufs): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1233.html
- § 1235 BGB (Öffentliche Versteigerung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1235.html
- § 1239 BGB (Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1239.html
- § 2032 BGB (Erbengemeinschaft): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2032.html
- § 2033 BGB (Verfügungsrecht des Miterben): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2033.html
- § 2038 BGB (Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2038.html
- § 2039 BGB (Nachlassforderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2039.html
- § 2040 BGB (Verfügung über Nachlassgegenstände): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2040.html
- § 2041 BGB (Unmittelbare Ersetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2041.html
- § 2042 BGB (Auseinandersetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2042.html
- § 2044 BGB (Ausschluss der Auseinandersetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2044.html
- § 2046 BGB (Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2046.html
- § 2047 BGB (Verteilung des Überschusses): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2047.html
- § 2048 BGB (Teilungsanordnungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2048.html
- § 2050 BGB (Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2050.html
- § 2057a BGB (Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2057a.html
- § 2150 BGB (Vorausvermächtnis): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2150.html
- § 2204 BGB (Auseinandersetzung unter Miterben durch den Testamentsvollstrecker): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2204.html
- § 363 FamFG (Vermittlung der Auseinandersetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__363.html
- § 366 FamFG (Außergerichtliche Vereinbarung): https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__366.html
- § 370 FamFG (Aussetzung bei Streit): https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__370.html
- § 180 ZVG (Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft): https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__180.html
- § 181 ZVG (Voraussetzungen der Anordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__181.html
- § 1 MediationsG (Begriffsbestimmungen): https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/__1.html
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), KV Nr. 23900 und Tabelle B: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/GNotKG.pdf
- Erbschaftsteuer-Richtlinien, R E 3.1 (Text der Verwaltungsvorschrift): https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/20191216-ErbStR-2019.pdf
- OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.11.2013, 4 VA 1939/13 (ZErb-Abstract, Haufe): https://www.haufe.de/id/beitrag/zerb-22014-durchfuehrung-des-pfandverkaufs-HI6571836.html
- Krug, Erbteilungsklage, Pfandverkauf (Haufe): https://www.haufe.de/id/beitrag/19-erbteilungsklage-dd-pfandverkauf-HI15787873.html
- Rißmann, Die Erbengemeinschaft, Teilungsverkauf und Pfandverkauf (Haufe): https://www.haufe.de/id/beitrag/5-erbengemeinschaft-5-teilungsverkauf-pfandverkauf-HI16121089.html
- Rißmann, Die Erbengemeinschaft, Bewegliche Gegenstände (Haufe): https://www.haufe.de/id/beitrag/8-beendigung-der-erbengemeinschaft-b-bewegliche-gegenstaende-HI16699712.html
- Abgrenzung Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis (Haufe-Kommentar): https://www.haufe.de/id/kommentar/abgrenzung-teilungsanordnungvorausvermaechtnis-HI21531.html
- BGH, Urteil vom 28.09.2005, IV ZR 82/04 (Verfügungen als Verwaltungsmaßregel): https://lexetius.com/2005,2621
- IWW Erbrecht effektiv, Praxisfalle Teilungsklage: https://www.iww.de/ee/archiv/erbauseinandersetzung-praxisfalle-teilungsklage-f9058
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Broschüre „Erben und Vererben“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=14
- Amtsgericht Schwandorf (Bayerische Justiz), Informationsblatt zur Erbauseinandersetzung: https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/schwandorf/informationsblatt_erbauseinandersetzung.pdf
- Hansestadt Greifswald, Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften: https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/verwaltungsleistungen_basis/Vermittlungsverfahren-zur-Auseinandersetzung-bei-Erbengemeinschaften/
- Deutsche Bank / Institut für Demoskopie Allensbach, Studie „Erben und Vererben in Deutschland“: https://www.deutsche-bank.de/dam/deutschebank/de/shared/pdf/sparen-anlegen/erben-und-vererben-in-deutschland.pdf
- advocatio.de, Bewegliche Gegenstände in der Erbauseinandersetzung: https://www.advocatio.de/aktuelles/bewegliche-gegenstaende-erbauseinandersetzung-erbengemeinschaft/
- advocatio.de, Nachlassteilung unter Miterben: https://www.advocatio.de/erbrecht/erlaeuterungen/nachlassteilung-unter-miterben/
- biallo.de, Wie Wertgegenstände unter Erben gerecht verteilt werden: https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wie-wertgegenstaende-unter-erben-gerecht-verteilt-werden/
- ratgeber-erbengemeinschaft.de, Haushaltsauflösung in der Erbengemeinschaft: https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/erbengemeinschaft-haushaltsaufloesung/
- ruby-erbrecht.com, § 2039 BGB, der Miterbe als Nachlassschuldner: https://ruby-erbrecht.com/%C2%A7-2039-bgb-der-miterbe-als-nachlassschuldner/